Zum 01.01.2025 wurde der erste Teil der E-Rechnungspflicht aktiv. Entgegen vieler Meinungen dreht es sich bei diesem ersten Teil nicht vorrangig um die Erstellung, sondern hauptsächlich um den Empfang und die Archivierung von e-Rechnungen im B2B-Bereich. Während es für die Erstellung zahllose und sehr großzügige Ausnahmeregelungen gibt, ist der Empfang und die Archivierung von elektronischen Rechnungen seit diesem Datum für alle Unternehmen ohne Ausnahmen Pflicht.